Gegenanzeigen
Bei bekannter Allergie oder Verdacht auf Allergie gegen einen oder mehrere Inhaltsstoffe darf octenilin® Wundgel nicht eingesetzt werden. In Zweifelsfällen ist Rücksprache mit dem Arzt zu halten.
Um möglichen Gewebeschädigungen vorzubeugen, darf octenilin® Wundgel nicht an hyalinem Knorpel, am Auge, im Ohr, in der Nase, der Harnblase und in der Bauchhöhle angewendet werden!
Allgemeine Sicherheitshinweise
- Nicht zur Infusion oder Injektion anwenden!
- Nicht einnehmen!
- Nur einwandfreie und unbeschädigte Gebinde verwenden.
- Produkt vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
- Zur Vermeidung einer Keimverschleppung bei der Anwendung des octenilin® Wundgels ist darauf zu achten, dass die Verpackung nicht in Kontakt mit der Wunde kommt!
- Nicht in Kombination mit PVP-Jod anwenden, da dies zu Verfärbungen und Einschränkung der antiseptischen Wirkung des PVP-Jod führen kann.
- Medizinprodukt - Vor Kindern sicher aufbewahren!
Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Packungsbeilage vor der Anwendung sorgfältig durch.
*Erstattungsfähigkeit
Neue gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 31, Absatz 1a: "Verbandmittel sind Gegenstände einschließlich Fixiermaterial, deren Hauptwirkung darin besteht, oberflächengeschädigte Körperteile zu bedecken, Körperflüssigkeiten von oberflächengeschädigten Körperteilen aufzusaugen oder beides zu erfüllen. Die Eigenschaft als Verbandmittel entfällt insbesondere nicht, wenn ein Gegenstand ergänzend eine Wunde feucht hält. Erfasst sind auch Gegenstände, die zur individuellen Erstellung von einmaligen Verbänden an Körperteilen, die nicht oberflächengeschädigt sind, gegebenenfalls mehrfach verwendet werden, um Körperteile zu stabilisieren, zu immobilisieren oder zu komprimieren."
Somit ist das octenilin® Wundgel derzeit als Einzelverordnung zu Lasten der GKV verordnungs- und erstattungsfähig.