Häufig werden wir gefragt, ob die zu desinfizierende Fläche über die gesamte Einwirkzeit feucht gehalten werden muss. Oder ob eine Fläche auch schon vor Ende der Einwirkzeit betreten werden darf und was unsere ausgelobte Einwirkzeit überhaupt für die Anwender bedeutet.
Es gibt keine einheitlichen Vorgaben in deutschen oder europäischen Standardmethoden hinsichtlich der Flächenbenetzung und der tatsächlichen Feuchtigkeit im Anwendungsszenario.
Die ehemalige DGHM-Richtlinie schreibt Einwirkzeiten bis zu 240 min vor und während dieser Zeit ist ebenfalls kein Nachbenetzen der Fläche vorgeschrieben. [1] Auch im Laborversuch werden Oberflächen nur einmalig mit Desinfektionsmittel benetzt.
Von Händedesinfektionsmitteln kennt man die Vorgabe, dass die Haut über die gesamte Einwirkzeit feucht gehalten werden muss. Die 30 Sekunden werden auch benötigt, um das meist auf Alkohol basierende Gemisch gleichmässig zu verteilen und alle Bereiche der Haut zu erreichen.
Doch viele Flächendesinfektionsmittel haben deutlich längere Einwirkzeiten, in manchen Fällen im Bereich von Stunden. Hier gilt: Wichtig ist, dass die zu desinfizierende Oberfläche gleichmässig benetzt ist und alle Stellen erreicht werden. Die Fläche muss dabei keineswegs über die gesamte Einwirkzeit feucht bleiben. Das Wasser, in dem das Desinfektionsmittelkonzentrat gelöst wird, dient dazu, den Wirkstoff an den Wirkort zu bringen, chemische Reaktionen in Gang zu setzen und für eine gute Verteilung des Produktes zu sorgen. Dies gilt zumindest für Wirkstoffe wie quaternäre Ammoniumverbindungen und andere Wirkstoffe, die durch das Wasser in der Gebrauchslösung an den Wirkort gebracht werden. Bei sehr flüchtigen Substanzen, bspw. Alkoholen oder auch Peressigsäure, kann es durchaus sinnvoll sein, die Fläche über den Wirkzeitraum feucht zu halten, damit insbesondere Sporen effektiv inaktiviert werden.
Die antimikrobielle Wirksamkeit bei den meisten Wirkstoffen setzt sich noch fort, auch wenn keine sichtbare Nässe mehr vorhanden ist [2]. Manche Wirkstoffe bringen auch eine Remanenzwirkung, die nachhaltig die Keimbesiedlung hemmt und vor Wiederverkeimung schützen kann. Auch kann die abgetrocknete Fläche auch schon wieder betreten werden, so das RKI [3]. Hier gilt es aber zu bedenken, dass eine volle Reduktion der log Stufen erst nach Ende der geprüften Einwirkzeit gegeben ist. Ausserdem muss gerade im Reinraum berücksichtigt werden, dass in vielen Reinraumprozessen der Mensch die Hauptkontaminationsquelle ist. Wird der Reinraum zu einem Zeitpunkt betreten, in dem der Abtötungsprozess möglicherweise noch nicht vollständig erfolgte, kann es durch einen erneuten Eintrag von Mikroorganismen über den Menschen zu unerwünschten Grenzwertüberschreitungen kommen. Diese Überschreitungen sind aber nicht auf eine mangelhafte Desinfektion zurückzuführen.
Bitte achten Sie zudem immer auf die Materialverträglichkeit von zu desinfizierender Fläche und eingesetztem Produkt. Die Einwirkzeit legt fest, wie lange der Wirkstoff auf der Fläche verbleiben muss. Achten Sie also darauf, dass der Wirkstoff erst nach Ende dieser Zeit von der Fläche genommen werden darf. Sollten Sie also in Ihrer Hygienevorschrift Spülschritte oder ein Nachwischen festgelegt haben, ist dies definiert durch das Ende der Einwirkzeit [4].
Vielleicht ist ja nach der letzten Schicht sogar die ganze Nacht Zeit, sodass Sie eine geringe Konzentration wählen und eine lange Einwirkzeit ohne Probleme in Kauf nehmen können? Und wenn es doch mal schnell gehen muss und eine kurze Einwirkzeit benötigt wird, dann werden Sie bei uns auch fündig. Zum Beispiel mit unseren Konzentraten auf Basis von Peressigsäure. Sporizid in nur 5 Minuten!
[1] Desinfektionsmittelkommission der DGHM, HygMed 23, 1998
[2] Koller, W., H. Mittermayer; 1999; Hygienische Schwerpunkte bestimmter Bereiche:
[3] Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen. Empfehlung der Kommission für Krankenhaus-hygiene und Infektionsprävention beim RKI
[4] Meyer, B.; 3/2007; Nässe erforderlich? Desinfektion unsteriler Oberflächen; Reinraumrechnik