Compliance - Hinweisgeber

Für unsere Unternehmensgruppe haben wir ein zentrales System zur Meldung von Verstößen gegen Unionsrecht eingerichtet.
Sie können entscheiden, ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie angeben und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Sofern Sie sich für eine Rückmeldung entscheiden und Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihres Hinweises auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie eine Information über den Umgang mit Ihrem Hinweis und etwaig ergriffene Maßnahmen.

Ihre Meldung geht direkt an unsere externe Ombudsstelle (datenschutz nord GmbH, Dominik Bleckmann, Volljurist), die sie vertraulich behandelt und nach einer ersten Prüfung zur weiteren Veranlassung an unsere interne Compliance Stelle (Head of Legal) weiterleitet.

Sie können Meldungen zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten insbesondere in folgenden Bereichen abgeben:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen
  • Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.

Meldungen zu anderen als den vorgenannten Bereichen, etwa unethisches oder unmoralisches Verhalten wie z. B. Mobbing, werden in der Regel nicht bearbeitet und sofort gelöscht. Sie erhalten in dem Fall keine Eingangsbestätigung.
Meldungen zu anderen, nicht aufgelisteten Bereichen werden ebenfalls bearbeitet. Hier gelten die gleichen und vorgenannten Anforderungen. 

Wir garantieren jedem Hinweisgeber, der uns Informationen über potenzielle Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Richtlinien meldet, dass er oder sie keine Vergeltungsmaßnahmen oder negativen Konsequenzen von Seiten des Unternehmens befürchten muss. Wir werden alle Meldungen von Hinweisgebern vertraulich behandeln und keine persönlichen Daten ohne Zustimmung weitergeben. Sollte es dennoch zu Vergeltungsmaßnahmen kommen, werden wir dies als ernsthaften Verstoß gegen unsere Unternehmenspolitik betrachten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Hinweisgeber zu schützen und den Verstoß zu beheben

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre Meldungen abzugeben:

Sie können uns unter folgender Nummer anrufen: +49 421 6966 32 349
Unter dieser Nummer erreichen Sie direkt unsere externe Ombudsstelle.

Sie können eine E-Mail schicken an: schuelke-compliance@datenschutz-nord.de
Zur Bearbeitung Ihrer Meldung müssen Sie den Namen des betroffenen Unternehmens nennen. Alle weiteren Angaben sind freiwillig.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Datenschutzhinweis

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